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Hauptniederlassung

Weiherweg 3
71263 Weil der Stadt

 

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Otto Hahn Straße 6
71069 Sindelfingen

 

Kontakt

Telefon: 07033/4099 785

Telefax: 07033/4099 652

7/24 Hotline: 0152 5399 8385

E-Mail   info@hms-clean.de

Facebook: HMS-Clean Hausmeisterservice

 

Steuer Finanzamt Leonberg

ST.-Nr.70402/79156

Ust.-IdNr.DE298557005

 

AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

HMS - Clean Gebäudereinigung & Hausmeisterservice 
Weiherweg 3
71263 Weil der Stadt


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Firma:
HMS - Clean Gebäudereinigung & Hausmeisterservice 
Weiherweg 3

71263 Weil der Stadt
 

mit seinem Vertragspartner und nachstehend Auftraggeber genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2.
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister
selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3.
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1.
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (lt. Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (lt. Angebot/Leistungsverzeichnis) mündlich oder schriftlich ein Jahr gebunden.

3.2.
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot oder Leistungsverzeichnis beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1.
Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2.
Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 6 Wochen zum Vertrags oder 6 Wochen zum Monatsende vereinbart. Bei Kündigung des Vertrages werden die bereits vollbrachten Arbeiten abgerechnet auf Kosten des Auftraggebers. Bei Vertrags Kündigung vor erbrachten Arbeiten wird eine Gebühr von 15% der Auftragssumme fällig.

4.3.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensgestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1.
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2.
Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3.
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4.
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. wird die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung

5.5.
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

 

5.6

Wöchentliche reinigungen wie z.b. Kehrwochen und Unterhaltsreinigungen werden bis zu einer normalen, Haus üblichen Verunreinigung im zuge der zu erbringenden Leistung abgearbeitet. Alles was über diese üblichen verunreinigungen gehen wie z.b. Baustellen Verunreinigungen, Umzug usw. was mehr aufwand bedeutet und nicht mit gängigen Reinigungsleistungen zu erbringen ist, ist in den Leistungsvereinbarungen nicht mit inbegriffen und bedarf einer Sonderbeauftragung, mit getrennter Rehnung.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1.
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag oder Angebot aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2.
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit-und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die auf einer Schätzung basierenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Gilt nicht, wenn nach der Regelung für Kleinunternehmer § 19 UStG abgerechnet wird.

6.4.
Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 14 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von
7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz inklusive eine Mahnungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Eine nicht erbrachte Zahlung berechtigt den Auftragnehmer, die Angelegenheit an ein beliebiges Inkassounternehmen weiterzuleiten.

 

6.5

Der Dienstleister behält sich das recht vor, Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit anzupassen und zu erhöhen.


7. Haftung

7.1.
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3.
Nicht gehaftet wird für Personen-und Sachschäden, die mittel- und unmittelbar mit den er-brachten Leistungen (z.B. Winterdienst, rutschiges Laub) durch den Dienstleister in Zusammenhang stehen.

 

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Weil der Stadt.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 

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